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AGB

Geschäfts- und Lieferbedingungen

§ 1. Allgemeine Bestimmungen
1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für den Verkäufer nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. 2) Im übrigen sind entgegenstehende Geschäftsbedingungen dem Verkäufer gegenüber rechtsunwirksam, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs des Verkäufers hiergegen bedarf. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 3) Alle Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Von diesem Schriftformerfordernis kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgewichen werden. 4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 5) Die Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sonstigen Kollisionsrechts.
§ 2. Vertragsschluss/übertragung von Rechten und Pflichten/Vollmacht
1)Die von dem Verkäufer beauftragten Handelsvertreter sind zum Abschluss von Kaufverträgen nicht berechtigt. Sie nehmen lediglich den Kaufantrag des Käufers entgegen. 2)Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Lehnt der Verkäufer nicht binnen von 4 Wochen nach der Auftragserteilung des Käufers die Auftragsannahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. 3)Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
§ 3. Preise/Zahlungsbedingungen
1) Alle Preise verstehen sich rein Netto ab Luckenwalde 2) Kosten des Transports und der Transportversicherung sind in dem im Auftragsformular angegebenen Gesamtpreis nicht enthalten und gehen gesondert zulasten des Käufers. 3) Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die in dem Antragsformular festgelegten Zahlungsvereinbarungen. 4) Der Abzug vom Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 5) Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug so ist die Geldschuld während des Verzuges gemäß den gesetzlichen Regelungen zu verzinsen. Es steht dem Verkäufer frei, einen höheren Zinssatz durch Vorlage konkreter Nachweise zu verlangen. 6) Bleibt bei Ratenzahlungsvereinbarungen der Käufer mit einer Rate 2 Wochen nach Fälligkeit im Rückstand oder wird über sein Vermögen die Insolvenz eröffnet, so wird der gesamte Restkaufpreis fällig. 7) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenanspräche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4. Lieferung
1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 2) Ist der Verkäufer mit der Lieferung mehr als 8 Wochen in Verzug, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenen oder einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. 3) Wird die Lieferung auf Wunsch oder durch ein sonstiges Verhalten des Käufers verschoben, so stimmt der Verkäufer der späteren Lieferung nur dann zu, wenn der Käufer eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Nettokaufpreises leistet.
§ 5. Gefahrübergang
1) Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. 2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug mit der Abnahme ist.
§ 6. Abnahmeverzug/Vertragsverletzung/Nichterfüllung
1) Kommt der Käufer in Abnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, oder erfüllt er seinen Vertrag nicht, oder tritt er unberechtigt vom Vertrag zurück, oder er widerruft diesen unberechtigt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 2) Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens 30 % des Nettokaufpreises fordern, soweit der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. 3) Im übrigen ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben vorbehalten.
§ 7. Gewährleistung und Mängelhaftung
1) Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel und Schäden hin zu überprüfen. Die Mängelanzeige ist dem Verkäufer gegenüber ohne schuldhaftes Zögern abzugeben. Mängelrügen bedürfen der Schriftform. 2) Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. 3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. 4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate für Neugeräte und 6 Monate für Gebrauchtgeräte, gerechnet ab dem Gefahrenübergang. 6) Bei Eingriffen von unberufener Seite in den Kaufgegenstand erlischt der Anspruch auf Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn der Käufer die Vorschriften des Verkäufers oder der Lieferfirma durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung über die Behandlung des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. 7) Alle während der Gewährleistung defekt werdenden Teile des Kaufgegenstandes werden kostenlos umgetauscht. Der Einbau neuer Teile erfolgt durch den zuständigen Kundendienst. Äußere Beschädigungen, die durch Verschulden des Käufers oder seines Personals entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Das Gleiche gilt für alle elektrischen Teile und solche Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen. 8) Für Verluste, die durch Störungen an den gelieferten Gegenständen innerhalb der Gewährleistung entstehen oder für Verluste, die dadurch entstehen, dass der Kaufgegenstand während der Gewährleistung vorübergehend nicht benutzt ist, kann kein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden. 9) Bei grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 10) Der Verstoß des Käufers gegen seine Verpflichtung aus § 7 Ziffer 1) schließt jedwede Sachmängelhaftung des Verkäufers aus.
§ 8. Gesamthaftung
1) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 7 und § 8 vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Der Haftungsmaßstab von § 7 ist insbesondere anzuwenden auf Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 2) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9. Eigentumsvorbehalt
1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 3) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Ebenso hat uns der Käufer den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen. 4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 5) Eine Weiterveräußerung der Ware ist untersagt.
§ 10. Gerichtsstand/Erfüllungsort
1) Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. 2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

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